Psychotherapeut/-in; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
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Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Wenn Sie den Beruf des Psychotherapeuten, des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Approbation als Psychotherapeut/in, psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Psychotherapeutenkammer Bayern.
Telefonzeit
Montag bis Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr
Anfragen zum Sachstand oder Rückfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens aktuell nicht beantwortet werden. Daher bitten wir von Rückfragen abzusehen. Die dadurch gewonnene Zeit kommt der Bearbeitung von Anträgen zu Gute. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Der Parteiverkehr bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Unterlagen können zu den allgemeinen Besuchszeiten gegen eine Eingangsbestätigung am Empfang abgegeben werden.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie die Erklärung des Verzichts (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.
Waren Sie zuletzt in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken psychotherapeutisch tätig, ist die Regierung von Unterfranken zuständig, ansonsten die Regierung von Oberbayern.
keine
keine