Soloselbstständigenprogramm bis 30.06.2022 verlängert
Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und den Kulturbetrieb zu stabilisieren wurde das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie die Angehörigen kulturnaher Berufe wurde bis zum 30.06.2022 verlängert.
Das Soloselbstständigenprogramm ist sowohl mit der Lockdown-Hilfe (Oktoberhilfe) und dem Spielstätten- und Veranstalterprogramm des Freistaats Bayern als auch mit den Wirtschaftshilfen des Bundes (z.B. Überbrückungshilfen inklusive Neustarthilfen, November- und Dezemberhilfe) kumulierbar, soweit es nicht zu einer Überkompensation der Einnahmeausfälle kommt. Für den Zeitraum, für den der Antragsteller bereits Grundsicherung bezieht oder beantragt hat, besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm.
Die Antragsstellung für die Monate April bis Juni 2022 ist bis 30. September 2022 möglich. Anträge für das 1. Quartal 2022 (Januar bis März) können noch bis 30. Juni 2022 auf folgender Webseite elektronisch gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm