Hochwasser: Soforthilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft
Der Freistaat Bayern unterstützt die durch die Unwetterereignisse Geschädigten durch folgende Hilfen:
Soforthilfen
Betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern können eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt erhalten, bei Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zu stellen.
Anträge für Soforthilfe können bis zum 31. August 2024 gestellt werden.
Für Unternehmen (bis 500 Beschäftigte) und Angehörige Freier Berufe werden ebenfalls Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen.
Kontakt Regierung der Oberpfalz: UnternehmenHochwasserhilfe2024@reg-opf.bayern.de
Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhen von bis zu 50.000 Euro gewährt. Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.
Härtefallhilfen
Neben den Soforthilfen besteht sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen (bis 500 Beschäftigte) in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie aus dem Jahr 2020.
Der Antrag ist im Fall von Privathaushalten beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt und im Fall von Unternehmen bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen.
Anträge für Härtefallhilfe können bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden.
Antragsformulare
Die Informationen erfolgen unter Vorbehalt etwaiger Änderungen und Anpassungen, die fortlaufend auf der Seite der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht werden.
Landkreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Oberpfalz
- Landkreis Amberg-Sulzbach
- Landkreis Cham
- Landkreis Neumarkt
- Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
- Landkreis Regensburg
- Landkreis Schwandorf
- Landkreis Tirschenreuth
- Stadt Amberg
- Stadt Regensburg
- Stadt Weiden i.d.OPf.
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Oberpfalz
- AELF Amberg-Neumarkt i.d.OPf.
- AELF Cham
- AELF Regensburg-Schwandorf
- AELF Tirschenreuth-Weiden i.d.OPf.
Zuständige Bayerische Staatsministerien (allgemeine Informationen)
- Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)