3G-Kontrolle: Einschränkung der Behördenbesuche

Die Dienstgebäude sind nur noch einem 3G-Nachweis zugänglich. Bitte beachten Sie, dass vor Einlass auch der Personalausweis abgeglichen wird.

In geschlossenen Räumen einschließlich von Begegnungsflächen und Verkehrswegen wird beim Zusammentreffen von zwei oder mehr Personen grundsätzlich das Tragen einer medizinischen oder FFP-2-Maske empfohlen, wenn der Mindestabstand über längere Zeit unterschritten wird. Davon unberührt bleibt die Maskenpflicht in den Gebäuden der ANKER-Einrichtung.