Gewährung von finanziellen Hilfen für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) betroffenen freischaffenden Künstlerinnen und Künstler

Der Ministerrat hat ein neues Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Der Antrag ist ausschließlich online über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zu stellen unter folgendem Link: https://www.kuenstlerhilfe-corona.bayern. Ihr Antrag wird dann an die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde weitergeleitet und dort bearbeitet.

Weitere Informationen finden Sie zunächst ebenfalls auf der o.g. Homepage unter folgendem Link: https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6504/informationen-zum-neuen-hilfsprogramm-fuer-soloselbststaendige-kuenstlerinnen-und-kuenstler.html