Informationen zur Rücküberweisung der Corona-Soforthilfe
Sollten sich wesentliche Veränderungen im Verlauf ergeben haben, z.B. weil die Einbußen geringer ausfielen als gedacht oder über weitere Hilfsprogramme mehr Geld zusammengekommen ist als benötigt, muss der selbstständig errechnete, zu viel erhaltene Betrag zurückerstattet werden. Weitere Informationen zu einer möglichen Rückmeldeverpflichtung und zur Rückzahlung der Soforthilfe Corona finden Sie unter Soforthilfe Corona: Wirtschaftsministerium Bayern.
Im Falle einer Rücküberweisung der Corona-Soforthilfe gehen Sie bitte wie folgt vor:
Bitte verwenden Sie für die Rücküberweisung der (überzahlten) Soforthilfe eine der beiden Bankverbindungen:
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMMXXX
oder
HypoVereinsbank Landshut
IBAN: DE65 7432 0073 0000 8011 19
BIC: HYVEDEMM433
Unbedingt erforderlich sind dabei noch folgende Angaben:
- Einzahler: Firmenname und Ort der Firma
- Empfänger der Rückzahlung: Regierung der Oberpfalz
- Verwendungszweck: Corona-Soforthilfe-Rückzahlung; Aktenzeichen des Bescheids der Regierung der Oberpfalz
Nach Eingang und Prüfung der Rückzahlung erhalten Sie von uns nochmals gesondert eine Mitteilung. Dies wird allerdings etwas Zeit in Anspruch nehmen, insofern möchten wir hier um etwas Geduld bitten.