Soloselbstständigenprogramm wird verlängert

Das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe wird bis 30. Juni 2021 verlängert. Soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen stellen.
Die Anträge müssen bis zum 30. Juni 2021 an die Bewilligungsstelle gerichtet werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zu finden:

Seite an Seite in der Krise: Soloselbstständigenprogramm wird verlängert (bayern.de)