Soloselbstständigenprogramm

Die dritte Antragsrunde für das Soloselbstständigenprogramm ist gestartet:
Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können die Finanzhilfen in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Juli bis Dezember 2021 ab sofort beantragen.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur elektronischen Antragsstellung finden Sie auf der Webseite bayern-innovativ.de