Informationen zum Soloselbstständigenprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Beruf
Eine Antragstellung für das neue Soloselbstständigenprogramm ist nun möglich (bis März 2021).
Weitere Informationen, den Zugang zum Antragssystem sowie die FAQ zu den Richtlinien für die Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung des Lebensunterhalts der von der Corona-Virus- Pandemie betroffenen soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörigen kulturnaher Berufe (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 16.12.2020, Az. K.1-K1206.0/3) finden Sie unter folgenden Links: