Corona Novemberhilfen / Überbrückungshilfen II
Ab sofort können die Novemberhilfen beantragt werden. Grundsätzlich erfolgt die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte). Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Diese können den Antrag selbst stellen mit einem ELSTER-Zertifikat.
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