Überbrückungshilfen III

Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wird als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt.

Die dritte Phase des Bundesprogramms (Überbrückungshilfe III) umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021.

Anträge für die dritte Phase können bis 31. August 2021 gestellt werden. Die Antragstellung ist seit 10. Februar 2021 möglich. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (prüfende Dritte) berechtigt sind, Anträge zu stellen. Soloselbstständige können die Neustarthilfe im Rahmen der Über­brückungs­hilfe III auch direkt ohne prüfenden Dritten mit einem Elster-Zertifikat beantragen.

Alles Wissenswerte finden Sie stets aktualisiert auf der Webseite Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Überbrückungshilfen III
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