Informationen zur Corona-Soforthilfe

Bitte um Geduld beim Zahlungseingang
Sollten Sie einen Bescheid zur Corona-Soforthilfe durch die Regierung der Oberpfalz erhalten haben, kann es noch bis zu fünf Tage dauern, bis das Geld von der Staatsoberkasse Bayern auf Ihrem Konto eingegangen ist.

Rücküberweisung von Doppelauszahlungen
Durch eine Systemumstellung kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Antragstellern, die ihren Antrag sowohl schriftlich als auch online eingereicht haben, in Einzelfällen Doppelauszahlungen getätigt worden sind. Antragsteller, die feststellen, dass ihnen die bewilligte Soforthilfe doppelt überwiesen worden ist, überweisen die Doppelzahlung bitte bereits jetzt an die Staatsoberkasse Bayern zurück, da sie damit der Aufforderung der Regierung der Oberpfalz zuvorkommen.

Geben Sie im Verwendungszweck Firmenname und Ort sowie - sofern bekannt - das Aktenzeichen des Bescheides an und verwenden Sie bitte eines der folgenden Konten:

Bayerische Landesbank München
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMMXXX

ODER

HypoVereinsbank Landshut
IBAN: DE65 7432 0073 0000 8011 19
BIC: HYVEDEMM433

 

Letztmalige Antragstellung war am 31.Mai 2020 möglich! Dies gilt sowohl für das Soforthilfe-Programm des Bundes als auch für das Soforthilfeprogramm des Freistaates Bayern.

Informationen zum Anschlussprogramm „Überbrückungshilfe Corona“.