Vorstellung digitaler Bauantrag am Landratsamt Neustadt/WN
© Regierung der Oberpfalz/Kammermeier

Digitaler Bauantrag am Landratsamt Neustadt/WN: Regierungspräsident Axel Bartelt macht sich vor Ort ein Bild vom Pilotprojekt

Hohen Besuch durfte Landrat Andreas Meier am Mittwoch, den 30.06.2021 in Empfang nehmen. Regierungspräsident Bartelt stattete dem Landratsamt NEW einen Besuch ab, um sich persönlich ein Bild vom Pilotprojekt „Digitaler Bauantrag“ machen zu können.

Im Sitzungssaal des Landratsamtes kamen alle Beteiligten zusammen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Hause stellten Regierungspräsident Bartelt die grundsätzlichen Abläufe und die Vorzüge des digitalen Bauantrages vor.

Als eines von nur fünf Landratsämtern in ganz Bayern startete das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab bereits am 01. März mit dem Projekt „Digitaler Bauantrag“.

Auch Landrat Meier freute sich, dass das Landratsamt NEW als Modellbehörde ausgewählt wurde und das Projekt pünktlich starten konnte. Durch die digitale Bearbeitung erfahre der gesamte Genehmigungsprozess viel mehr Dynamik, Fachstellen können schneller und auch zeitgleich beteiligt werden. „In der heutigen Zeit noch farbige Papierakten zu verschicken, erscheint schon fast wie ein Anachronismus“, so Landrat Meier. Ohne das große Engagement der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre die erfolgreiche Umsetzung jedoch nicht möglich gewesen. Er betonte die großen Leistungen des gesamten Teams der Bauabteilung. Neben der regulären Arbeit wurde das Projekt aufgebaut und betreut und er sprach hierfür seinen großen Dank aus.

Regierungspräsident Bartelt zeigte sich von der Präsentation und den neuen digitalen Möglichkeiten beeindruckt: „Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das digitale Verfahren eine enorme Vereinfachung, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Dynamisierung und alle Beteiligten profitieren von der Transparenz im Ablauf – insgesamt also eine Win-Win-Situation. Kurz: Das ist die Zukunft!“ Er hoffe, dass das erfolgreiche Projekt die verdiente Signalwirkung auf andere Kreisverwaltungsbehörden - nicht nur in der Oberpfalz – habe. „Das Landratsamt Neustadt/WN nimmt hier eine Vorreiterrolle ein, die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist außerordentlich. Darauf kann nicht nur der Landrat, sondern auch der ganze Landkreis stolz sein.“

Pünktlicher Start zum 01. März 2021

Seit 01. März 2021 ist es möglich, die Anträge digital über das BayernPortal beim Landratsamt einzureichen. Wie bisher in Papierform, ist es dabei so, dass die Anträge dabei in der Regel nicht direkt von den Bauherren selbst, sondern von den Planfertigern als Bauvorlageberechtigte eingereicht werden.

Der Grundstein für dieses Pilotprojekt wurde im Oktober 2018 gelegt, als das Landratsamt NEW als eines der Pilotstandorte ausgewählt wurde. Bis März 2021 wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauamtes, auch unter Rücksprache mit den übergeordneten Behörden alle notwendigen Schritte vorgenommen, um pünktlich zum 01. März 2021 starten zu können. „Es war ein Kraftakt, aber gemeinsam wurde er gemeistert und zwischenzeitlich hat sich das System gut eingependelt“, bestätigte auch Constanze Schmucker, die zuständige Juristin der Bauabteilung des Landratsamtes.

Transparent und flexibel – Einsichtnahme in Bauakte jederzeit möglich

Ein sehr großer Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist auch die Möglichkeit, jederzeit selbst Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand mittels eines eigenen Zugangscodes nehmen zu können. Dies schafft Transparenz, da damit Entscheidungen nahezu in Echtzeit nachverfolgt werden können. Der Bauherr sieht auch, ob noch Unterlagen nachgereicht werden müssen. Diese können dann über eine Uploadfunktion direkt in das System des Landratsamts hochgeladen werden.

Vom Bauantrag zum Bescheidversand – So ist der Arbeitsablauf

Unmittelbar mit Eingang des Bauantrags wird die jeweils zuständige Gemeinde zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert. Anschließend prüft die Bauaufsichtsbehörde die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen oder Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind, werden diese mit einer Vorlagefrist vom Bauherrn angefordert.

Eine weitere Sachbearbeitung kann nur bei Vorlage vollständiger Unterlagen erfolgen, da diese auch für eventuell zu beteiligende Träger öffentlicher Belange als Beurteilungsgrundlage dienen. Werden Unterlagen auf Nachforderung nicht fristgerecht vorgelegt, gilt der Bauantrag kraft Gesetzes als zurückgenommen und das Verfahren wird eingestellt.

Es werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt sein kann. Diese Fachstellen haben einen Monat Zeit, das Vorhaben zu würdigen und eine Stellungnahme abzugeben. Bei mehreren Fachstellen werden diese im Sternverfahren möglichst parallel beteiligt, um die Bearbeitungsdauer zu minimieren. Gegebenenfalls werden durch die Fachstellen spezielle Unterlagen nachgefordert.

Sollten sich allerdings im Verlauf des Genehmigungsverfahrens Ablehnungsgründe abzeichnen, wird die Bauaufsichtsbehörde so früh wie möglich mit der Bauherrenschaft in Kontakt treten, um die weitere Vorgehensweise zu klären.

Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Schlussprüfung in rechtlicher und technischer Hinsicht. Bei positivem Ergebnis kann der Antrag, gegebenenfalls unter Nebenbestimmungen, genehmigt werden.

Alle Informationen und Unterlagen zum digitalen Bauantrag sind auf der Website des Landratsamtes unter https://www.neustadt.de/beratung-service/bauen-im-landkreis/digitaler-bauantrag/ abrufbar.