Informationen zur Rücküberweisung der Corona-Soforthilfe
Sollten sich wesentliche Veränderungen im Verlauf ergeben haben, z.B. weil die Einbußen geringer ausfielen als gedacht oder über weitere Hilfsprogramme mehr Geld zusammengekommen ist als benötigt, muss der selbstständig errechnete, zu viel erhaltene Betrag zurückerstattet werden. Weitere Informationen zu einer möglichen Rückmeldeverpflichtung und zur Rückzahlung der Soforthilfe Corona finden Sie unter Soforthilfe Corona: Wirtschaftsministerium Bayern.
Wie Sie im Falle einer Rücküberweisung der Corona-Soforthilfe vorgehen müssen, finden Sie unter diesem Link.