Ukraine-Hilfe: Zentrale Informationen/FAQs
Registrierung Ukrainische Flüchtlinge
Ukrainische Staatsangehörige können mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich darin frei bewegen, also auch innerhalb Deutschlands. Dies gilt vom Tag der Einreise für einen Zeitraum von zunächst bis zu 90 Tagen. Schutzsuchende, die staatliche Unterstützung (z. B. medizinische Leistungen) benötigen, müssen sich registrieren lassen und erhalten unbürokratisch Schutz als Kriegsflüchtling.
Die Registrierung kann bei den Ausländerbehörden vor Ort erfolgen, also in der Ausländerbehörde einer kreisfreien Stadt oder im Landratsamt.
Alternativ ist eine Registrierung in der ANKER-Einrichtung in Regensburg möglich, eine Terminanfrage kann hier unter registrierung@reg-opf.bayern.de erfolgen.
Schutzbedürftige mit biometrischem Reisepass sowie alle Personen, die zunächst privat unterkommen, wenden sich bitte unter Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, derzeitigem Aufenthaltsort und Telefonnummer, ausschließlich an die für den derzeitigen Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.
Da die Kapazitäten insgesamt im Moment noch begrenzt und im Ausbau sind, kann es zu längeren Wartezeiten bis zu einem Registrierungstermin kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis! Dringliche Fälle, etwa aus unaufschiebbaren medizinischen Gründe, werden bei der Terminvergabe vorrangig berücksichtigt.
Sonderregelung für Flüchtlinge mit akutem Bedarf für eine Krankenbehandlung
Flüchtlinge, die aufgrund einer bevorstehenden akuten Krankenbehandlung umgehend eine Registrierung benötigen, melden sich bitte beim örtlichen Sozialamt. Dieses bestätigt uns den akuten Bedarf; damit kann eine Krankenbehandlung durch das Sozialamt genehmigt werden.
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- Informationen aus dem Auswärtingen Amt - Aktuelle Situation in der Ukraine
- Informationen aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
- Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland (Stand: 01.03.2022)