1. Oktober: Tag der Stiftungen - Rund 270 rechtsfähige Stiftungen in der Oberpfalz

30.09.2021-067

Stiftungsaufsicht an der Regierung der Oberpfalz berät bei Gründung

Regensburg. Sie setzen sich für das Allgemeinwohl ein und fördern ein breites Spektrum essentieller Lebensbereiche wie Bildung, Kultur, Umwelt, Soziales und Medizin: Stiftungen sind eine unerlässliche Stütze für unsere Gesellschaft. Rund 270 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gibt es in der Oberpfalz. Die erste und älteste noch bestehende Stiftung im Regierungsbezirk, die Bürgerspitalstiftung Amberg, entstand bereits im Mittelalter. „Der überwiegende Teil verfolgt gemeinnützige Zwecke“, weiß Brigitte Siegmüller. Sie ist Ansprechpartnerin für Stiftungen und stiftungsrechtliche Maßnahmen an der Regierung der Oberpfalz, die als Stiftungsaufsicht in allen stiftungsrechtlichen Belangen unterstützt. Die Arbeit der Stiftungen, so Siegmüller, sei darauf ausgerichtet, die Allgemeinheit selbstlos zu fördern: „Die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig.“ Dazu zählen zum Beispiel die Förderung von Jugend, Sport und Kultur, der Erhalt eines Museums aber auch die Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens.

Gegründet werden Stiftungen u. a, weil der Stifter seine ganz persönlichen Vorstellungen durch Bestimmung des Stiftungszweckes wie auch persönliche Werte vermitteln und festigen will. Der Stifter bestimmt zudem den Stiftungsnamen und besitzt die Möglichkeit der Mitwirkung im Stiftungsvorstand. Wer sich für die Gründung einer Stiftung und die damit einhergehenden Aufgaben interessiert, den berät die Stiftungsaufsicht an der Regierung der Oberpfalz.

Eine ihrer Hauptaufgaben ist die Prüfung, ob der Wille des Stifters eingehalten wird. Und auch die Finanzen behält sie im Blick: Der wertmäßige Erhalt des sogenannten Grundstockvermögens muss gewährleistet sein. Hierfür müssen in Anbetracht der derzeitigen Lage auf dem Finanzmarkt mindestens 100.000 € eingebracht werden, um die dauerhafte Existenz einer Stiftung sicherzustellen. „Die Stiftungsaufsicht prüft jährlich die Geschäfts- und Kassenführung“, so Siegmüller. Werden Pflichten verletzt oder eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung festgestellt, greift die Stiftungsaufsichtsbehörde ein.

„Stifter kommen aus allen gesellschaftlichen Bereichen“, erklärt Siegmüller. Es handle sich dabei um Personen, die sich dauerhaft für einen gemeinnützigen Zweck engagieren möchten. Rund zwei Drittel der Stifter in Deutschland sind Privatpersonen, oft stehen aber auch Organisationen dahinter. „Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen.“ Die Stiftung lege das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Stiftungszweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben. Eine Stiftung ist für unbegrenzte Zeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden.

„Viele Projekte in der Oberpfalz lassen sich nur über Mittel aus den Stiftungsförderungen finanzieren“, betont Siegmüller. Es sei daher eine erfreuliche Entwicklung, dass die Stiftungsgründungen von Jahr zu Jahr zunehmen. Allein in den letzten drei Jahren wurden in der Oberpfalz 14 neue gemeinnützige Stiftungen mit einem Grundstockvermögen von insgesamt knapp neun Millionen Euro errichtet. „Unsere Beratung erfolgt unverbindlich, kostenlos und natürlich vertraulich“, so die Expertin für Fragen des Stiftungsrechts.

1. Oktober 2021: Tag der Stiftungen

Der Tag der Stiftungen am 1. Oktober ist der zentrale und europaweite Aktionstag für alle Stiftungen. Er macht europaweit auf das Wirken von Stiftungen und die Vielfalt der Stiftungslandschaft aufmerksam – insbesondere darauf, was sie durch ihr Engagement bewirken und welchen Beitrag sie in der Gesellschaft leisten. Das Motto 2021 lautet: „Zusammen gestalten wir Zukunft“. Mehr Informationen unter www.stiftungen.org

Informationen für Interessierte in der Oberpfalz

Wer eine Stiftung errichten will, bekommt nähere Informationen (u.a. aktueller Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung und Mustersatzung) unter der Telefonnummer 0941/5680-1220 oder im Internet unter der Leistung "Stiftung; Beantragung der Anerkennung". Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist abrufbar unter www.stiftungen.bayern.de