Öffentlicher Personennahverkehr – Förderung 2022 in der Oberpfalz

22.11.2021-080

Regensburg. Der Regierung der Oberpfalz stehen auch im Haushaltsjahr 2022 Haushaltsmittel nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) zur Förderung von Investitionen für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung. Die Mittel werden vom Bayerischen Landtag bereitgestellt und vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr an die Regierungen weiterverteilt.

Die Mittel können für die Durchführung folgender Vorhaben verwendet werden (Art. 2 BayGVFG):

a) Bau oder Ausbau von Park & Ride-Anlagen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs sowie von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen,

b) Bau oder Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen sowie von Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen,

c) Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen,

d) Beschaffung von Standard-Linienomnibussen und Standard-Gelenkomnibussen, soweit diese zum Erhalt und zur Verbesserung von Linienverkehren nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich sind und überwiegend für diese Verkehre eingesetzt werden.

Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen zur Durchführung der in Buchstaben a) bis c) genannten Vorhaben können jederzeit – gerne auch nach vorheriger Absprache - beim Sachgebiet 23 (Schienen- und Straßenverkehr) bei der Regierung der Oberpfalz (Tel. 0941/5680-1317) eingereicht werden.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Beschaffung von Omnibussen nach Buchstabe d) sind für 2022 – wie bereits bekannt – bis 1. Dezember 2021 zu stellen.

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse,
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen,
  • sonstige öffentliche und private Vorhabensträger,

soweit sie die vorgenannten Vorhaben durchführen.

Download Allgemeiner Zuwendungsantrag
Download Busförderantrag