Ukraine: Oberpfalz hilft

04.03.2022-019

Regierung der Oberpfalz informiert zur Flüchtlingshilfe

Regensburg. Die Regierung der Oberpfalz will allen geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die in der Oberpfalz ankommen, schnelle und bestmögliche Hilfe bieten. Deswegen bereitet sie sich intensiv auf die Versorgung und Unterbringung der geflüchteten Menschen vor. Die Regierung der Oberpfalz hat dazu eine Koordinierungsgruppe eingerichtet, in der alle beteiligten Stellen und Fachbereiche zusammenarbeiten. Dabei steht sie in engem Austausch mit dem Bayerischen Innenministerium, den Kreisverwaltungsbehörden sowie mit Polizei, Hilfsorganisationen und Bundesbehörden.

Hilfe für Geflüchtete

Den in Deutschland Schutz suchenden Menschen aus der Ukraine kann nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein zunächst auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsrecht erteilt werden. Personen mit einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen und in Asylunterkünften zu wohnen. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet, sie dürfen auch direkt in Privatwohnungen ziehen. Wenn sie in privatem Wohnraum untergebracht sind, werden angemessene Wohnkosten auch über Leistungen nach dem AsylbLG abgedeckt.

Um staatliche Hilfen, wie z.B. Geldleistungen oder Übernahme von Wohnkosten zu erhalten, müssen sich die Geflüchteten registrieren. Das ist aktuell in der Oberpfalz in der ANKER-Einrichtung in Regensburg möglich. Die Geflüchteten müssen dabei nicht in der ANKER-Einrichtung wohnen oder länger dort bleiben. Sie werden dort lediglich registriert und danach befragt, ob sie eine Unterkunft benötigen und wenn nicht, wo sie privat unterkommen. Viele Geflüchtete haben z.B. Verwandte oder Bekannte in der Oberpfalz, bei denen sie unterkommen können.

Die Registrierung muss dabei nicht unmittelbar nach Ankunft erfolgen, sondern ist auch in den darauffolgenden Tagen möglich, wenn perspektivisch Leistungen in Anspruch genommen werden möchten. Wenn viele Geflüchtete ankommen, können zusätzlich weitere Registrierungsmöglichkeiten, auch des Bundes, eingerichtet werden.

Zusätzlich werden die Kreisverwaltungsbehörden Notunterbringungskapazitäten schaffen, um z.B. auch kurzfristige Aufenthalte und eine angemessene Erstversorgung zu ermöglichen.

Wohin können sich Bürger wenden, die Hilfe (z.B. Wohnungen) anbieten möchten?

Unter diesem Link bietet die Regierung der Oberpfalz gebündelte Informationen und Anlaufstellen der verschiedenen Ebenen. Diese Seite wird ständig aktualisiert und hält Sie in allen wichtigen Punkten immer auf dem Laufenden.