Kampagne "Schwanger? Null Promille!": Ausstellung in der Regierung der Oberpfalz
14.09.2022-091Alkoholverzicht während der Schwangerschaft muss zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit werden
Regensburg. Jedes Glas ist ein Glas zu viel: Es gibt für Schwangere keine Trinkmenge und keine Schwangerschaftsphase, in der Alkoholkonsum unbedenklich wäre. Jeder Alkohol, den die werdende Mutter zu sich nimmt, gelangt über ihr Blut, die Plazenta und die Nabelschnur ungehindert in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes und kann dort nur langsam abgebaut werden. Von Beginn der Schwangerschaft an ist Alkohol eine Gefährdung für das neue Leben. Bereits geringe Mengen an Alkohol können somit für das ungeborene Kind schädlich sein.
An der Regierung der Oberpfalz findet bis 29. September 2022 im Eingangsbereich des Hauptgebäudes am Emmeramsplatz eine Ausstellung zu diesem Thema statt. Bei der Ausstellung stehen Besucherinnen und Besuchern unter anderem ein interaktiver Medienturm und wertvolle Informationen für Schwangere bereit. Die Plattform bietet Austauschmöglichkeiten und Tipps für Angehörige zur Unterstützung der Schwangeren.
Seit Jahrzehnten wird zu diesem Thema weltweit geforscht. Gerade in den letzten Jahren ist die Wissenschaft zu neuen Erkenntnissen gekommen, welche Fehlbildungen und hirnorganischen Beeinträchtigungen aus Alkoholkonsum in der Schwangerschaft resultieren. Die Expertinnen und Experten sind sich einig: Aufklärung hat höchste Priorität. Dazu wird insbesondere das soziale Umfeld wie Partnerinnen und Partner, Eltern, Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen angesprochen, einbezogen und auch gefordert, Schwangere bei ihrem Verzicht zu unterstützen.
Der Medienturm knüpft an die gleichnamige Kampagne „Schwanger? Null Promille!“ des Bayerischen Gesundheitsministeriums an, die vom Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung koordiniert wird. Das Herzstück der Kampagne ist die Internetseite www.schwanger-null-promille.de, die laufend aktualisiert wird.
Die Kampagne soll Alkoholverzicht während der Schwangerschaft zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit machen und über alkoholbedingte Schädigungen des Ungeborenen aufklären. Die Schäden, die dadurch entstehen können, haben ganz unterschiedliche Ausprägungen, sie reichen von Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsschwächen und Lernschwierigkeiten bis hin zu schweren geistigen Beeinträchtigungen und sichtbaren körperlichen Fehlbildungen.
Die Regierung der Oberpfalz ist mit dem Sachgebiet „Gesundheit“ unter anderem zuständig für die Gesundheitsämter in der Oberpfalz. Der Regierung obliegt die Fachberatung und Fachaufsicht für die Sozialdienste an den Gesundheitsämtern und die Schwangerschaftsberatungsstellen, einschließlich der Freien Träger (Donum Vitae, pro familia und katholische Beratungsstellen).