Stiftung für junge Impulse staatlich anerkannt
13.10.2022-098Neue Stiftung in Regensburg
Regensburg. Die Regierung der Oberpfalz hat die Stiftung für junge Impulse mit Sitz in Regensburg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und Vertriebene und mildtätiger Zwecke.
Errichtet wurde die Stiftung von Katharina Bednasch und Dr. Ludwig Fuchs.
Es handelt sich um die 86. rechtsfähige Stiftung in der Stadt Regensburg.
Im gesamten Regierungsbezirk Oberpfalz gibt es mittlerweile 279 rechtsfähige Stiftungen.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann.
Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 100.000 Euro betragen.
Informationen für Stifter
Wer eine Stiftung errichten will bekommt nähere Informationen bei der Regierung der Oberpfalz unter der Telefonnummer 0941/5680-1220 oder im Internet unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben/60667/leistung/leistung_50750/index.html .Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung und eine Mustersatzung.
Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist abrufbar unter www.stiftungen.bayern.de .