Stiftung KunStadtArchitektur staatlich anerkannt

08.02.2023-005

Neue Stiftung in Regensburg

Regensburg. Die Regierung der Oberpfalz hat die Stiftung KunStadtArchitektur mit Sitz in Regensburg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt.
Vorrangiger Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Heimatpflege und Heimatkunde und des Natur- und Umweltschutzes. Nachrangig werden auch die Religion, die Jugend- und Altenhilfe, das Wohlfahrtswesen, der Denkmalschutz und die Denkmalpflege gefördert.

Errichtet wurde die Stiftung von Karl F. N. Kefes.

Es handelt sich um die 87. rechtsfähige Stiftung in der Stadt Regensburg.
Im gesamten Regierungsbezirk Oberpfalz gibt es mittlerweile 279 rechtsfähige Stiftungen.

Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann.
Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 100.000 Euro betragen.

Informationen für Stifter
Wer eine Stiftung errichten will bekommt nähere Informationen bei der Regierung der Oberpfalz unter der Telefonnummer 0941/5680-1220 oder im Internet unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben/60667/leistung/leistung_50750/index.html. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung und eine Mustersatzung.

Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist abrufbar unter www.stiftungen.bayern.de .