Raumordnungsverfahren Flutpolder: Aussetzung des Verfahrens bis Ende Juli
31.03.2023-025Regensburg. Das Raumordnungsverfahren für den Flutpolder Wörthhof wird nach dem 15. April 2023 ausgesetzt. Ab dem 01. August wird es wiederaufgenommen. Die Regierung der Oberpfalz hatte am 11. Januar das Raumordnungsverfahren für den Flutpolder Wörthhof im Landkreis Regensburg eingeleitet. Den Kommunen, Fachstellen und der Öffentlichkeit wird derzeit Gelegenheit zur Äußerung bis 15. April eingeräumt.
Der Bayerischen Landtag hat sich jedoch am 09. Februar mit zwei zum Flutpolder Wörthhof befasst und die Staatsregierung zu einer Verlängerung der Anhörungsfrist bis zum 31. Juli aufgefordert. Um dieser Aufforderung des Landtags gerecht zu werden und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (Art. 25 Abs. 6 BayLplG) nachzukommen, nach denen ein Raumordnungsverfahren nach Vorliegen der vollständigen Verfahrensunterlagen innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten abzuschließen ist, wird das Verfahren unmittelbar nach Ablauf der aktuell gültigen Äußerungsfrist am 15. April 2023 bis zum 31. Juli 2023 ausgesetzt.
Das Verfahren wird ab dem 01. August 2023 wiederaufgenommen.
Vom 01. August bis 25. September besteht damit erneut die Möglichkeit zur Äußerung zu dem Vorhaben nach Art. 25 Abs. 4 und 5 BayLplG. Sämtliche Äußerungen, die während der aktuellen Anhörungsfrist bis zum 15. April 2023 sowie während der Aussetzung des Verfahrens (16. April – 31. Juli) eingehen, bleiben gültig und können auch bis 25. September ergänzt werden. Die vom Vorhabenträger in das Raumordnungsverfahren eingebrachten Unterlagen behalten in vollen Umfang ihre Gültigkeit.