Fristverlängerung für das Walzen in der Oberpfalz bis einschließlich 1. April 2024 mit Ausnahme der Wiesenbrütergebiete

07.03.2024-010

Regensburg. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ist zum Schutz der Gelege von Wiesenbrütern das Walzen der Wiesen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd verboten.

Um unzumutbare Belastungen für die Landwirtschaft zu vermeiden, kann jedoch dort, wo vor dem 15. März wegen der Witterungs- und Bodenverhältnisse ein Walzen noch nicht möglich war, eine Verschiebung der Verbotsfrist erfolgen.

Auf der Grundlage aktueller fachlicher Einschätzungen der Landesanstalt für Landwirtschaft und des Landesamtes für Umwelt hat die Regierung der Oberpfalz mittels Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots für dieses Jahr für alle Landkreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks auf den 2. April 2024 verschoben.

Die offizielle Bekanntgabe der Allgemeinverfügung wird mit dem Regierungsamtsblatt am 15. März 2024 erfolgen. Das Amtsblatt kann unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/bekanntmachungen/rabl/index.html eingesehen werden.

Ausgenommen von der Fristverschiebung sind alle ausgewiesenen Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk. Für diese bleibt es beim Walzverbot ab dem 16. März 2024. Landwirte, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Mehrfachantragsteller registriert sind, können die Lage ihre Flächen im Hinblick auf die festgelegten Wiesenbrütergebiete in der Feldstückskarte des „iBALIS“, dem Serviceportal für die bayerische Landwirtschaftsverwaltung, überprüfen, indem sie die dort hinterlegte „Wiesenbrüterkulisse“ einblenden.