Regierung der Oberpfalz erlässt Planfeststellungsbeschluss zum Ersatzneubau des Ostbayernrings – Abschnitt Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz – Umspannwerk Etzenricht (B-Süd)

05.06.2024-031

Regensburg. Die Regierung der Oberpfalz hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der zweisystemigen 380-kV-Höchstspannungsleitung für Drehstromübertragung zwischen der Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz und dem Umspannwerk Etzenricht (Leitungsnummer B160) als Ersatz für die bestehende 380/220 kV-Höchstspannungsleitung (Leitungsnummer B111), die zurückgebaut wird, erlassen.

Vorhabenträgerin ist die Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH. Der Beschluss vom 23.05.2024 (Az. ROP-StabEnWi-3321.0-2-46) umfasst auch die Anpassungen der mitgeführten 110-kV-Verteilnetz-Stromkreise und deren veränderte Anschlüsse an das Bestandsnetz der Bayernwerk Netz GmbH, welche die Vorhabenträgerin mit der Planung und Umsetzung bevollmächtigt hat.

Ersatzneubau Ostbayernring
Das planfestgestellte Leitungsbauvorhaben im Abschnitt B-Süd ist Teil des Ersatzneubaus der 380/110-kV-Höchststpannungsleitung zwischen Redwitz a. d. Rodach und Schwandorf, welche auch als „Ostbayernring“ bezeichnet wird. Der Ostbayernring ist eine insgesamt rund 185 Kilometer lange bereits bestehende Stromtrasse, die von Redwitz a. d. Rodach in Oberfranken über Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in der Oberpfalz führt. Die Leitung ist seit Anfang/Mitte der 1970er Jahre in Betrieb. Zur Erhöhung der Transportkapazitäten des Ostbayernrings ist ein Ersatzneubau erforderlich, um die bestehenden 380/220-kV-Systeme auf zwei 380-kV-Systeme auszubauen. Es handelt sich hier nun um den letzten Abschnitt der Leitung, alle übrigen sind bereits im Bau bzw. in Betrieb.

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Freileitung, Erdkabel werden nicht verlegt.

Trassenverlauf
Im planfestgestellten Abschnitt B-Süd werden auf einer Länge von 52,2 km insgesamt 149 Masten mit einer Höhe von 28 m bis 89 m neu errichtet. 130 Masten sind der Hauptleitung zuzuordnen, 19 Masten werden darüber hinaus zur Einbindung der 110-kV-Systeme in die Bestandsleitungen errichtet. Die Leitung verläuft durch das Gebiet des Marktes Konnersreuth, der Stadt Mitterteich, des Marktes Wiesau, des Marktes Falkenberg, der Stadt Windischeschenbach, der Gemeinde Püchersreuth, der Gemeinde Kirchendemenreuth, der Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab, des Marktes Parkstein, des gemeindefreien Gebiets Manteler Forst, des Marktes Mantel, der Gemeinde Etzenricht und der Stadt Weiden i.d.Opf. Betroffen sind außerdem der Markt Plößberg und die Stadt Waldsassen.

122 Masten (113 der Bestandsleitung des Ostbayernrings und neun Masten der 110-kV-Leitung) werden nach Inbetriebnahme der neuen Leitung zurückgebaut. Im Zuge der Bauausführung werden diverse Leitungsbauprovisorien und kleinere Baumaßnahmen, wie z.B. die Verrohrungen von Gräben, in den Leitungstrassen erforderlich.

Planfeststellungsverfahren
Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung der Oberpfalz die Stellungnahmen und Einwendungen von Behörden und Kommunen, Vereinigungen, anderen Versorgungsträgern und privaten Einwenderinnen und Einwendern geprüft, abgewogen und soweit möglich berücksichtigt.

Nach einer umfangreichen Prüfung der für den Leitungsbau maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften und der betroffenen öffentlichen und privaten Belange kam die Regierung der Oberpfalz zu dem Ergebnis, dass das Leitungsbauvorhaben zugelassen wird. Der Planfeststellungsbeschluss enthält eine Vielzahl von Nebenbestimmungen, die sich zum Beispiel auf den Natur- und Artenschutz, den Immissionsschutz, Belange der Forstwirtschaft und des Gewässer- und Bodenschutzes beziehen. Geregelt wurden auch Einzelheiten bei der Kreuzung von Verkehrswegen, zu beachtende Maßnahmen bei Kreuzungen mit anderen Leitungen und Versorgungseinrichtungen sowie die Bauausführung und die Inanspruchnahme privater Grundstücke.

Planfeststellungsbeschluss
Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 23.05.2024 übergeben. Im Übrigen wird der Beschluss öffentlich bekanntgegeben. Hierzu wird der Beschluss mit sämtlichen planfestgestellten Unterlagen auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz ab 12.06.2024 veröffentlicht. Auf Antrag kann während dieser Zeit auch eine alternative Zugangsmöglichkeit eröffnet werden; dabei handelt es sich in der Regel um einen USB-Stick, der zugesandt wird.

Die Veröffentlichung wird im Amtsblatt der Regierung und in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht.