Baurecht für Sallerner Regenbrücke

25.10.2024-061

Beschwerden gegen Planfeststellungsergänzungsbeschluss abgewiesen

Leipzig/Regensburg. Gegen den Bau der Sallerner Regenbrücke bestehen keine rechtlichen Hindernisse mehr. Ende Oktober wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden von zwei Klägern gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück. Mit der Entscheidung der letzten Instanz herrscht ab sofort Baurecht für das Bauvorhaben Bundesstraße 15/16, Ausbau der Nordgaustraße mit Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau des Lappersdorfer Kreisels.

Im Januar 2024 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz aus dem Jahr 2014 sowie dessen Ergänzungsbeschluss vom April 2022 abgewiesen und Revision nicht zugelassen.