Sprache ist der Schlüssel zu gleichen Bildungschancen

28.01.2025-003

Netzwerktreffen zum neuen Gesetz der verbindlichen Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor Einschulung

Regensburg. Gute Deutschkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung, um dem Schulunterricht folgen zu können. Mit dem im Dezember 2024 in Kraft getretenen neuen Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen werden Kinder künftig eineinhalb Jahre vor der Einschulung auf ihre Sprachkenntnisse getestet. Bei einem Netzwerktreffen der Kooperation Kita-Schule an der Regierung der Oberpfalz tauschten sich Experten aus der Schulaufsicht, der Schulämter sowie der Fachberatungen der Kindertagesstätten an den Jugendämtern über die Umsetzung des neuen Gesetzes, mögliche Chancen und das weitere Vorgehen in der Praxis aus. 

Fachlich ergänzt wurde das Netzwerktreffen durch einen Vortrag von Dr. Christina Kieferle vom Bayerischen Institut für Frühpädagogik, die sich u.a. mit der systematischen Begleitung der Sprachentwicklung von Migrantenkindern sowie der Sprachentwicklung von Kindern mit Deutsch als Muttersprache beschäftigt. 

Sprache als Instrument für Integration 
Sprache ist der Schlüssel zu gleichen Bildungschancen für alle Kinder von Anfang an. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sprachliche Bildung besonders wirksam ist, wenn sie früh beginnt. Aus diesem Grund wurde in Bayern der Vorkurs Deutsch für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache erstmals im Kindergartenbetreuungsjahr 2001/2002 eingeführt. In den Folgejahren wurde der Vorkurs Deutsch im Hinblick auf den zeitlichen Umfang und den Adressatenkreis sukzessive ausgebaut. Grundsätzlich wurde bisher von Seiten der Kindertageseinrichtungen der Sprachstand erhoben und eine Sprachförderung angeboten. Die gezielte Sprachförderung durch Erzieherinnen im Kindergarten und Lehrkräften aus den Grundschulen erfolgte vor der Einschulung mit dem Ziel, den Kindern eine erfolgreiche Teilnahme am Grundschulunterricht zu ermöglichen.

Mit dem neuen Gesetz wird ab dem Schuljahr 2024/25 ein weiterer Baustein mit der nun verpflichtenden Sprachstandserhebung von Seiten der Grundschulen installiert. Geplant ist es, dass Grundschulen im vorletzten Jahr vor der Einschulung, somit noch vor dem Eintritt in die erste Klasse, die Kinder ihres Sprengels zu einer Sprachstandserhebung in die Schule einladen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme bei der Grundschule besteht für ein Kind nicht, wenn die Eltern der Grundschule eine schriftliche Erklärung einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung vorlegen, welche bestätigt, dass das Kind entsprechend der Sprachstanderhebung in der Kindertageseinrichtung keinen erhöhten Sprachförderbedarf in der Sprache Deutsch hat. „Ziel soll es sein, möglichst alle Kinder mit Sprachförderbedarf zu erkennen und diesen rechtzeitig vor Eintritt in die Grundschule eine fundierte und umfangreiche Sprachförderung zukommen lassen zu können“, betont Sabine Voggenreiter, Referentin im Sachgebiet Grund- und Mittelschulen an der Regierung der Oberpfalz. „Kindergärten und Grundschulen arbeiten hier Hand in Hand um alle Kinder zu erreichen und einen guten Start in die Schullaufbahn zu ermöglichen.“
 

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