UV-Bestrahlungsgeräte; Überwachung der Betreiber
Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen den Betrieb von Sonnenstudios.
Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum Schutz vor UV-Strahlung in den Sonnenstudios eingehalten werden.
Die Gewerbeaufsicht
- überprüft, ob fachkundiges Personal in den Sonnenstudios vor Ort ist. Das Fachpersonal soll die Nutzerinnen und Nutzer in die sichere Bedienung der UV-Geräte einweisen, UV-Schutzbrillen, eine Hauttypbestimmung und die Erstellung eines Dosierungsplanes anbieten.
- überprüft die Einhaltung des Nutzungsverbots für Personen unter 18 Jahren.
- überprüft die Einhaltung der Informations- und Dokumentationspflichten des Betreibers (z. B. Warnschilder, Bedienungshinweise, Geräte- und Betriebsbuch)
- Regierung der Oberpfalz - Dezernat 22 - Betriebssicherheit, Strahlenschutz, Medizinprodukte Betreiben, Arbeitsschutzmanagementsysteme
Ansprechpartner
Ansprechpartner Dezernat 22
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