Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages
Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.
Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.
Nach Vertragsabschluss ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Dietl, Georg - stellvertretender Sachgebietsleiter
Zuständig für die Meisterprüfung in der Land-und Hauswirtschaft
Telefon +49 (0)941 5680-1565
E-Mail georg.dietl@reg-opf.bayern.de
Hebauer, Johannes - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1600
Fax +49 (0)941 5680-1799
E-Mail ernaehrung-landwirtschaft@reg-opf.bayern.de
Steinberger, Sandra
Zuständig für die Berufsausbildung
Telefon +49 (0)941 5680-1664
E-Mail sandra.steinberger@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1799
Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss Ihr Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin anerkannt sein.
Außerdem muss in Ihrem Betrieb bereits eine Person als Ausbilder/Ausbilderin für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin eingetragen sein.
Die Beantragung der Eintragung bei der zuständigen Regierung erfolgt durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte).
Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem. Der Zugangslink zum Berufsbildungssystem (BBS) für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter Weiterführende Links zu finden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beraterin für Bildungsfragen am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt ‚Hilfe‘ unter Punkt "11- Externe User" Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.
Der Antrag auf Eintragung hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses zu erfolgen.
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
- ggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)
- ggf. Prüfungszeugnis für Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung
Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage
- Berufsbildungssystem für grüne Berufe in Bayern (BBS) -
In der Anwendung Berufsbildungssystem (BBS) können Sie als Ausbildungsbetrieb bzw. Ausbildender Ihre Ausbildungsverträge online eingeben und erhalten dazu alle wichtigen Informationen zum Ausfüllen des Vertrages. Der Vertrag muss zum Unterschreiben ausgedruckt werden, und kann dann mit dem Antrag auf Eintragung per E-Mail bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Berufsausbildung Hauswirtschafter/in
- Formulare, Verträge, Unterlagen - Hauswirtschaft
- Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung
- Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin
- Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte