Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin
Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Hauswirtschaftern/Hauswirtschafterinnen bei der zuständigen Regierung beantragen.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Dietl, Georg - stellvertretender Sachgebietsleiter
Zuständig für die Meisterprüfung in der Land-und Hauswirtschaft
Telefon +49 (0)941 5680-1565
E-Mail georg.dietl@reg-opf.bayern.de
Hebauer, Johannes - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1600
Fax +49 (0)941 5680-1799
E-Mail ernaehrung-landwirtschaft@reg-opf.bayern.de
Steinberger, Sandra
Zuständig für die Berufsausbildung
Telefon +49 (0)941 5680-1664
E-Mail sandra.steinberger@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1799
Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Fachliche Eignung:
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
- Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) oder
- Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschaft
- Nachweis der beruflichen Eignung durch:
- Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschaft oder
- Abschluss einer Fachakademie/Technikerschule für Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder
- Abschluss einer Universität/Hochschule (einschlägig) mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich Hauswirtschaft
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld entweder mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.
keine
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.
keine
- §§ 28 - 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 4 Verordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft (ZustVBLH)
- Ausbilder-Eignungsverordnung
- Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft
- Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung
- Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages
- Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages
- Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte
- Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin