Sachgebiet 11 - Personelles Statusrecht, Ausländerrecht

Das Sachgebiet 11 entscheidet über Einbürgerungen sowie andere Angelegenheiten zur deutschen Staatsangehörigkeit und unterstützt die Kreisverwaltungsbehörden bei Fragen zum Ausländerrecht. Auch die Zentrale Ausländerbehörde ist dort angesiedelt.

Darüber hinaus ist das Sachgebiet 11 zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, insbesondere für die Entgegennahme und Prüfung der Wahlkreisvorschläge der Parteien, sowie für die Beglaubigung deutscher Urkunden zur Verwendung im Ausland. Die Echtheit von öffentlichen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen und von Landesbehörden oder Kommunen ausgestellt worden sind, kann durch Legalisation oder Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.

Am Sachgebiet 11 ist auch die höhere Jagdbehörde angesiedelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich mit besonderen Entscheidungen im Jagd- und Fischereirecht, darunter fällt insbesondere die Anerkennung von Wildgehegen als Wildpark, die Genehmigung von Abschüssen in Wintergattern und Ausnahmen von jagdrechtlichen Beschränkungen zu wissenschaftlichen Zwecken sowie Lehr- und Forschungszwecken. Die Regierung ist außerdem Widerspruchsbehörde bei Widersprüchen gegen Jagdabschusspläne und Aufsichtsbehörde über die unteren Jagdbehörden.