Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend
Im Sachgebiet 13 bearbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Professionen Verwaltung, Sozialpädagogik, Pflege und Betriebswirtschaft zahlreiche soziale Förderprogramme und nehmen die Rolle der klassischen Aufsichtsbehörde wahr.
Dazu zählen im Sozialrecht die Aufgaben der Widerspruchsstelle nach dem SGB XII Sozialhilfe, die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden in Angelegenheiten nach dem SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Anerkennung von Insolvenzberatungsstellen und Betreuungsvereinen.
In der Kinder- und Jugendhilfe werden Widersprüche, Eingaben und Beschwerden bearbeitet und die Rechtsaufsicht über die Jugendämter in der Oberpfalz ausgeübt. Auch im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes hat das Sachgebiet 13 die Funktion der Widerspruchsstelle. Die Heimaufsicht überwacht die Einrichtungen der Erziehungs- und der Behindertenhilfe sowie Schülerheime und Internate. Die regionalen Landratsämter und kreisfreie Städte erhalten bei der Aufsicht über die Kindertagesstätten fachliche Beratung, gleichzeitig erteilt das Sachgebiet 13 Betriebserlaubnisse für Einrichtungen der Jugendhilfe (inklusive der Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung) sowie für Kindertagesstätten in Trägerschaft der kreisfreien Städte. Auch für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe, die in der Oberpfalz tätig sind, ist das Sachgebiet 13 zuständig.
Die Arbeit der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen der Landratsämter und kreisfreien Städte, die wiederum die direkte Heimaufsicht über die Einrichtungen ausüben, wird im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht begleitet und koordiniert. Das Sachgebiet 13 fördert eine Vielzahl von sozialen Maßnahmen und Programmen, wie z.B. den Bau von Förderstätten aus dem Landesbehindertenplan und von Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderung, von Projekten der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), von Erziehungsberatungsstellen, von Frauenhäusern und Familienferienstätten.
Ergänzt wird das Aufgabenfeld um die Zuständigkeit für Pflegesatzangelegenheiten, wozu die Prüfung und Genehmigung von Krankenhauspflegesätzen und -entgelten ebenso zählt wie die Zustimmung zu den gesondert berechenbaren Investitionen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Regierung der Oberpfalz
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:30 Uhr |
DI | 08:00 - 16:30 Uhr |
MI | 08:00 - 16:30 Uhr |
DO | 08:00 - 16:30 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
- Greiml, Sandra
Telefon +49 (0)941 5680-1613
E-Mailsandra.greiml@reg-opf.bayern.de - Krüger, Astrid
Fachaufsicht Kindertageseinrichtungen
Telefon +49 (0)941 5680-1656
Fax +49 (0)941 5680-91656
E-Mailastrid.krueger@reg-opf.bayern.de - Six, Birgit
Telefon +49 (0)941 5680-1619
Fax +49 (0)941 5680-91613
E-Mailbirgit.six@reg-opf.bayern.de - Soziales und Jugend
Telefon +49 (0)941 5680-1602
E-MailPfleWoqG@reg-opf.bayern.de - Soziales und Jugend
Telefon +49 (0)941 5680-1602
E-Mailsoziales.jugend@reg-opf.bayern.de
Regierung der Oberpfalz
- A
- AIDS-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen; Beantragung einer Förderung
- Alten- und Behindertenhilfe; Aufsicht über Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht
- E
- Erziehungsberatungsstellen; Beantragung einer Förderung
- Erziehungshilfe; Beantragung einer Investitionsförderung für Einrichtungen
- H
- Heime für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung; Beratung oder Einreichung einer Beschwerde
- Heime für Minderjährige; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung und von besonderen Vorkommnissen
- Heime für Minderjährige; Beantragung einer Betriebserlaubnis
- I
- Insolvenzberatung; Beantragung der Anerkennung als "geeignete Stelle" im Sinn der Insolvenzordnung
- K
- Kindertageseinrichtungen; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung, Personalmeldung und von besonderen Vorkommnissen
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Förderung für die Deckung der Betriebskosten
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Personalzustimmung
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen
- Kindertagespflege; Beantragung einer Förderung zur Umsetzung der Inklusion
- Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen; Beantragung einer Härtefallhilfe zum Ausgleich der energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen
- Koordinierende Kinderschutzstellen; Beantragung einer Förderung
- Krankenhausentgelte und -pflegesätze; Beantragung einer Genehmigung
Weiterführende Informationen
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- Aktualisierte Planungshilfen für den Krippenneubau
- Einzureichende Unterlagen für die förderrechtliche und fachpädagogische Prüfung von Neu– Um- und Anbauten bei Kindertageseinrichtungen (BayKibiG) im förderrechtlichen Bauverfahren nach FAG und 4 SIP
- Ergebnisse der Schwerpunktaktion der Gewerbeaufsicht in Bayern - Arbeits- und Gesundheitsschutz in vorschulischen Einrichtungen
- Vorschlag einer Elternbefragung zur Durchführung in Kindertagesstätten
- Mustergliederung für eine Konzeption in Kindertageseinrichtungen
- Personalmeldung gem. § 47 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Jahresmeldungen zum Vollzug des BayKiBiG und des SGB VIII
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Informationen werden derzeit überarbeitet
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Leitfaden "Integration in Oberpfälzer Kitas" (Stand: Januar 2020)
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Die Regierung der Oberpfalz verleiht den Alters-Simulationsanzug GERT für entsprechende Veranstaltungen oder für den Unterricht.
Der Alters-Simulationsanzug
- simuliert die physischen und psychischen Folgen des Alters
- kann über der normalen Kleidung getragen werden
- ist innerhalt von wenigen Minuten angelegt
- passt für jede Körpergröße und -statur
Der Alters-Simulationsanzug kann eingesetzt werden
- in Schulklassen
- in Jugendgruppen
- bei Generationenprojekten
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