Sachgebiet 34 - Städtebau

Die Zuständigkeit des Sachgebietes 34 umfasst im Wesentlichen die Bereiche Städtebau und Städtebauförderung sowie Bauplanung und Bauordnung, einschließlich fachlicher Angelegenheiten im Bereich des Denkmalschutzes.

Das Sachgebiet 34 ist mit verschiedenen Themen des Städtebaus befasst: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten die Kommunen bei städtebaulichen Projekten, bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie bei städtebaulichen Wettbewerben und bei Plangutachten. Kommunen, die mit Planungszuschüssen des Landes modellhafte städtebauliche Planungen durchführen, werden ebenfalls durch uns unterstützt. In Verfahren der Raumordnung und Landesplanung werden die Experten eingebunden, wenn Fragen des Städtebaus oder der kommunalen Entwicklung berührt sind.

Das Sachgebiet 34 ist zudem Ansprechpartner der Gemeinden in Fragen der Orts- und Stadtsanierung und Förderstelle für alle Programme der Städtebauförderung von Bund, Land und Europäischer Union. Das Sachgebiet 34 ist auch mit fachlichen Angelegenheiten des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie des Denkmalschutzes befasst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Stellung zu fachlichen Themen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts einschließlich Brandschutz sowie zu Fragen des Denkmalschutzes und beraten die nachgeordneten Behörden.

Das Sachgebiet 34 ist Genehmigungsbehörde für die Flächennutzungspläne der kreisfreien Städte Amberg, Regensburg und Weiden sowie der Großen Kreisstädte Neumarkt und Schwandorf. Bei Bauvorhaben des Bundes, des Landes und des Bezirks innerhalb der Oberpfalz ist das Sachgebiet für das Zustimmungs- und Kenntnisnahme-Verfahren nach Art. 73 BayBO (Bayerische Bauordnung) und für die Erteilung von Erlaubnissen nach dem Denkmalschutzgesetz zuständig.

Weitere Informationen

Aktuelles zum Thema Städtebauförderung, Informationen zu Projekten und Förderprogrammen, Publizitätsvorschriften und Vorlagen finden Sie unter der Service-Rubrik STÄDTEBAU, STÄDTEBAUFÖRDERUNG