Regierung der Oberpfalz schließt Raumordnungsverfahren zur Juraleitung ab
01.07.2022-066Grünes Licht für den Oberpfälzer Abschnitt des geplanten Ersatzneubaus der 380-kV-Leitung von Raitersaich (Mittelfranken) nach Altheim (Niederbayern)
Die Regierungen von Mittelfranken, Ober- und Niederbayern sowie der Oberpfalz haben als zuständige höhere Landesplanungsbehörden die im Mai letzten Jahres eingeleiteten Raumordnungsverfahren zur sog. Juraleitung für ihren jeweiligen Leitungsabschnitt mit einer positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen, sodass die Raumverträglichkeit für das Gesamtvorhaben bestätigt ist.
Im Ergebnis knüpft die Regierung der Oberpfalz auf Grundlage der insgesamt gewonnenen Erkenntnisse und nach Abwägung der betroffenen Belange für den Oberpfälzer Trassenabschnitt – von Postbauer-Heng bis einschließlich Dietfurt a.d. Altmühl – ihre positive Beurteilung an eine Reihe von Auflagen und Prüfaufträgen.
Entsprechend der landesplanerischen Beurteilung leistet der Ersatzneubau v. a. einen wesentlichen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zu einer positiven räumlichen Entwicklung. Zum Schutz der Wohnbevölkerung und des Wohnumfeldes wird zu den Siedlungsbereichen weitestgehend ein Abstand von mindestens 400 m (bzw. 200 m zu Wohnnutzungen im Außenbereich) gewährleistet. In den Bereichen Allershofen (Berngau) und Forst (Sengenthal) wird durch Maßgaben eine weitere Verbesserung der Wohnumfeldqualität erreicht. Zur Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf Natur und Landschaft und die Land- und Forstwirtschaft werden dem Vorhabenträger zahlreiche Maßgaben/Auflagen auferlegt. Um die Planung soweit als möglich zu optimieren, erfolgen zudem verschiedene Prüfaufträge für das anschließende Zulassungsverfahren, die aufgrund der zum Zeitpunkt des Raumordnungsverfahrens noch nicht vorliegenden Detailplanung (Feintrassierung, Maststandorte, -höhe usw.) erst im abschließenden Genehmigungsverfahren abgearbeitet werden können.
Anhand der Feinplanung ist so u.a. im Weiteren zu klären, ob eine Überspannung von besonders hochwertigen Waldgebieten (z. B. bei Postbauer-Heng oder Köstlbach) in der Abwägung mit den verschiedenen betroffenen Belangen wie u.a. der Landschaftsbildpflege gegenüber einer vorgesehenen Waldschneise gegebenenfalls vorteilhafter ist. Auch ist im Raum Dietfurt a.d. Altmühl in Abwägung mit allen betroffenen Belangen eine kleinräumig vom Raumordnungskorridor abweichende Trassenführung zu prüfen und – soweit sich diese insbesondere für das Landschaftsbild vorteilhafter erweist – umzusetzen.
Bei der landesplanerischen Beurteilung handelt es sich um ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit. Eine abschließende Entscheidung über das Vorhaben ist damit nicht verbunden, diese ist dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten. Dort erfolgt u.a. auch eine Würdigung privatrechtlicher Belange.
Die landesplanerischen Beurteilungen der Regierung der Oberpfalz sowie die der Regierungen von Mittelfranken, Nieder- und Oberbayern sind in einem Manteldokument zusammengeführt worden und auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz unter folgender Internetadresse https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/rovjuraleitung einsehbar.
Hintergrund:
Die Firma Tennet TSO GmbH beabsichtigt die zwischen Raitersaich (Regierungsbezirk Mittelfranken) und Altheim (Regierungsbezirk Niederbayern) seit den 1940er Jahren bestehende 220 kV-Leitung Raitersaich–Altheim durch eine leistungsstärkere 380 kV-Leitung zu ersetzen. Ein entsprechender Bedarf für das Leitungsbauvorhaben wurde im Rahmen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) festgestellt. Der auf rd. 160 km Länge durch die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberbayern, Oberpfalz und Niederbayern verlaufende Ersatzneubau soll soweit möglich entlang der zurückzubauenden Bestandsleitung als Freileitung geführt werden, wobei in drei Abschnitten (Katzwang, Ludersheim und Mühlhausen) der pilothafte Einsatz von Erdkabeln vorgesehen ist.
Aufgrund der überörtlichen Raumbedeutsamkeit des Vorhabens wurde das Vorhaben durch die vier betroffenen Regierungen in ihrer Funktion als höhere Landesplanungsbehörden jeweils in einem Raumordnungsverfahren überprüft, wobei die Regierung der Oberpfalz für die Einleitung und Durchführung der Raumordnungsverfahren die Federführung innehatte.
Im Mittelpunkt der Raumordnungsverfahren stand die Frage, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte – wie beispielsweise gewerbliche Wirtschaft, Siedlungsstruktur, Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr und Immissionsschutz und die Energieversorgung – auswirkt. Gegenstand des Verfahrens war ein 100 m breiter Trassenkorridor, in welchem die spätere Leitung zu liegen kommen soll.
Hierzu erfolgten durch die Regierungen umfangreiche Anhörungen von Fachbehörden, Kommunen und betroffenen Verbänden - mit rund 80 Beteiligten für den Oberpfälzer Abschnitt – sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Letztere diente neben der Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse insbesondere der frühzeitigen Information der Bevölkerung über das Vorhaben.
Die überwiegende Zahl der Fachbehörden und Verbände äußerte sich zustimmend zu dem geplanten Ersatzneubau bzw. erklärte sich unter Modifikationen an der Planung damit einverstanden. Demgegenüber war das Stimmungsbild bei den eingegangenen Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung deutlich zwiespältiger: in einer Vielzahl von Stellungnahmen wurde grundsätzliche Kritik an dem Vorhaben vorgebracht – primär unter Verweis auf die aus ihrer Sicht fehlende Notwendigkeit, damit verbundene Eingriffe in Schutzgüter und/oder befürchtete gesundheitliche Beeinträchtigungen. Diese Aspekte werden im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens auf Basis der Detailplanung und derer konkreten Auswirkungen dann im Einzelnen zu erörtern sein.