Dezernat 21 - Bauarbeiterschutz, Sprengwesen
Bauarbeiterschutz, Sprengwesen
Zu den Fachaufgaben des Dezernats 21 des Gewerbeaufsichtsamtes zählen neben dem Bauarbeiterschutz und der Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren beim Umgang mit baurelevanten Gefahrstoffen (z. B. Asbest, Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen, ...) auch der Vollzug und die Überwachung der Vorschriften zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und Explosivstoffen (Sprengstoffgesetz), Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz, Gemeinschaftsunterkünfte für Baustellen und Fachstelle i.d. Bauleitplanung.
Das Dezernat 21 überwacht zudem den allgemeinen Arbeitsschutz in Betrieben der Branchen Industrie der Steine und Erden, Bauhauptgewerbe, Ausbau und Bauhilfsgewerbe, Elekroinstallationen, Zimmerei und Dachdeckerei, Holzbe- und verarbeitung, Papier- und Druckindustrie und in regionaler Zuständigkeit den Handel für die Städte Regensburg (südlich der Donau) und Weiden sowie die Landkreise Regensburg, Neustadt a.d. Waldnaab und Schwandorf und den Dienstleistungssektor (inkl. Zeit- und Arbeitnehmerüberlassungsgewerbe, Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, Schulen, Kindergärten und -krippen) in der Stadt Weiden sowie den Landkreisen Cham und Neustadt a.d. Waldnaab.
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Öffnungszeiten allgemein
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- Ansprechpartner Dezernat 21
Telefon +49 (0)941 5680-1702
Fax +49 (0)941 5680-1799
E-MailDezernat21.GAA@reg-opf.bayern.de
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- A
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
- Asbesthaltige Materialien; Anzeige von Tätigkeiten