Gewerbeaufsichtsamt
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz ist als Behörde für die Überwachung und den Vollzug von Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gefahrenschutzes sowie der Produktsicherheit (Marktaufsicht) zuständig.
Die obersten Ziele der Bayerischen Gewerbeaufsicht sind:
- Die Gesundheit von Beschäftigten und Verbrauchern zu schützen.
- Durch Beratung und Kontrolle dafür sorgen, dass die Regelungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von den Unternehmen beachtet werden.
- Durch Marktkontrollen Verbraucher vor unsicheren Produkten schützen und die heimische Wirtschaft im Wettbewerb gegen ausländische Billiganbieter stärken.
- Die Gewährleistung einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
- Schutz von Arbeitnehmern und der Bevölkerung vor den Gefahren technischer Anlagen.
- Schutz der Bürger und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Strahlen sowie gefährlicher Transportgüter.
- Schutz des Fahrpersonals vor Überbeanspruchung und der Verkehrsteilnehmer vor den damit verbundenen Gefahren und
- Schutz weitergehender gesellschaftlicher und sozialer Belange im Arbeitsleben.
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz ist als Behörde für die Überwachung und den Vollzug von Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gefahrenschutzes sowie der Produktsicherheit (Marktaufsicht) zuständig.
Die obersten Ziele der Bayerischen Gewerbeaufsicht sind:
- Die Gesundheit von Beschäftigten und Verbrauchern zu schützen.
- Durch Beratung und Kontrolle dafür sorgen, dass die Regelungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von den Unternehmen beachtet werden.
- Durch Marktkontrollen Verbraucher vor unsicheren Produkten schützen und die heimische Wirtschaft im Wettbewerb gegen ausländische Billiganbieter stärken.
- Die Gewährleistung einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
- Schutz von Arbeitnehmern und der Bevölkerung vor den Gefahren technischer Anlagen.
- Schutz der Bürger und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Strahlen sowie gefährlicher Transportgüter.
- Schutz des Fahrpersonals vor Überbeanspruchung und der Verkehrsteilnehmer vor den damit verbundenen Gefahren und
- Schutz weitergehender gesellschaftlicher und sozialer Belange im Arbeitsleben.
Arbeitsschutz
Arbeitsschutz bedeutet, die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und wirksam zu fördern. Der Aufgabenbereich ist äußerst vielfältig und reicht vom sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen über die Errichtung und den sicheren Betrieb von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen bis hin zu Fragen der Arbeitszeitgestaltung, Gesundheitsförderung und Arbeitsmedizin. Wir überwachen, ob die Unternehmen ihren Verpflichtungen zum Arbeitsschutz nachkommen. Wir beraten die Unternehmer und setzen wenn notwendig staatliches Recht durch. Dabei agieren wir stets als faires und offenes Gegenüber.
Gefahrenschutz
Viele unserer Aktivitäten dienen dem Schutz der Bevölkerung insgesamt. Technische Anlagen (z. B. Tankstellen, Personenaufzüge) stellen nicht nur ein Risiko für die Arbeitnehmer dar, sondern würden im Falle einer Störung häufig auch andere Personen und die Umgebung in Mitleidenschaft ziehen. Darum nutzen unsere Kontrollen allen Bürgerinnen und Bürgern. Wir kontrollieren außerdem den Umgang mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, wie z. B. Feuerwerksartikeln und Airbags. Ferner überwachen wir die Einhaltung der Betriebsvorschriften für medizinische Geräte wie Röntgeneinrichtungen. Schließlich kontrollieren wir in den Betrieben auch den Transport gefährlicher Güter.
Produktsicherheit
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz ist zentral im Freistaat Bayern zuständig für die Marktüberwachung bei
- Aktiven Medizinprodukten
- Explosivstoffen und Pyrotechnik
- Ortsbeweglichen Druckgeräten
Produkte vom Silvesterknaller bis zu komplexen medizinischen Geräten (z. B. Computertomograph) müssen verschiedensten Sicherheitsstandards genügen, wenn sie in Europa verkauft und betrieben werden sollen. Wir kontrollieren im Rahmen unserer Marktaufsichtsfunktion im Zusammenwirken mit den anderen Bundesländern und Staaten der Europäischen Union systematisch die Einhaltung dieser Standards. Wir sorgen dafür, dass unsichere Produkte vom Markt genommen oder nachgebessert werden. Wir beraten bayerische Unternehmen zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und stärken sie damit im Wettbewerb.
Chemikaliensicherheit
Chemikalien sind fester Bestandteil unseres Alltags - am Arbeitsplatz und privat. Wir sorgen unter anderem für die Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Überwachung der Schädlingsbekämpfung mit Chemikalien.
Regierung der Oberpfalz
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:30 Uhr |
DI | 08:00 - 16:30 Uhr |
MI | 08:00 - 16:30 Uhr |
DO | 08:00 - 16:30 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
- Hilmer, Heinrich - Bereichsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1707
Regierung der Oberpfalz
- A
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
- Arbeitssicherheit; Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen
- Arbeitszeit; Überwachung
- Asbesthaltige Materialien; Anzeige von Tätigkeiten
- B
- Bauarbeiterschutz; Überwachung
- Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
- Begasung; Anzeige
- Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung eines Befähigungsscheins
- Begasung zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung einer Erlaubnis
- Berufskrankheit; Anzeige bei Verdacht
- Biostoffe; Anzeige von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- E
- Explosionsgefährliche Stoffe; Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
- Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung
- Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins
- K
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz; Beantragung einer Ausnahme vom Beschäftigungsverbot bei Mitwirkung bei Veranstaltungen
- Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung; Anzeige des Betriebs von Anlagen
- Kündigungsschutz; Beantragung der Zustimmung zur Kündigung
- M
- Medizinprodukte; Überwachung der Betreiber
- Mutterschutz; Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
- R
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler; Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb bzw. Anzeige des Betriebs
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler; Übermittlung von Prüfberichten durch Sachverständige
- S
- Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern
- Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen; Anzeige
- T
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung aktiver Medizinprodukte
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung von In-Vitro-Diagnostika
- Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von aktiven Medizinprodukten
- Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von Wirtschaftsakteuren
Weiterführende Informationen
-
Radon – Gesundheitsschutz zu Hause und am Arbeitsplatz
Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht überall natürlich im Boden. Gelangt Radon beispielsweise durch Fugen, Risse, Spalten oder entlang von Rohrdurchführungen ins Gebäudeinnere, kann es sich hier ansammeln. Bei längeren Aufenthalten in Räumen mit erhöhter Radonkonzentration kann die Entstehung von Lungenkrebs begünstigt werden.Im Hinblick auf die Gesundheit sollte daher zu Hause und am Arbeitsplatz an den Radonschutz gedacht werden. Messungen der Radonkonzentration sind ganz einfach.
Radon messen schafft Klarheit
Um Sicherheit darüber zu erhalten, ob in Räumen erhöhte Radonkonzentrationen vorliegen, muss Radon gemessen werden. Orientierung liefert der gesetzlich festgelegte Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft.Das Gute ist: Jeder kann einfach und kostengünstig selbst messen. Für ein aussagekräftiges Messergebnis sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden.
- Exposimeter von einer anerkannten Stelle einsetzen:
Gemessen wird mit kleinen Messdosen, sogenannten Exposimetern, die bei anerkannten Stellen erhältlich sind. Das garantiert qualitätsgesicherte Ergebnisse. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste der anerkannten Stellen. - Zwölf Monate messen:
Die Radonkonzentration unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen. Aus diesem Grund sollte über zwölf Monate gemessen werden.
Gesetzlich verpflichtend sind Messungen an Arbeitsplätzen in Radon-Vorsorgegebieten. Dies sind Gebiete, in denen die Wahrscheinlichkeit erhöht ist, dass Radonkonzentrationen über dem Referenzwert vorliegen. Zuhause besteht keine Messpflicht.
Nach dem Messen ist vor dem Handeln
Liegen die Messergebnisse vor, gibt es je nach Messergebnis zwei mögliche weitere Vorgehensweisen:- Der Referenzwert wird nicht überschritten:
Aus Werten unterhalb von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft ergibt sich keine Pflicht zu handeln. Liegt die Radonkonzentration nahe an den 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft können dennoch kleinere Maßnahmen umgesetzt werden, zum Beispiel regelmäßiges Stoßlüften. - Der Referenzwert wird überschritten:
Hat die Messung Werte über dem Referenzwert ergeben, sollten Radon-Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. An Arbeitsplätzen sind diese sogar verpflichtend. Weitere Informationen zu organisatorischen oder baulichen Radon-Schutzmaßnahmen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Radonschutz geht alle etwas an
Da Radon überall natürlich vorkommt, sehen das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung des Bundes deutschlandweit einen Basisschutz vor Radon vor. Abhängig von den geologischen Gegebenheiten ist die Wahrscheinlichkeit in einigen Gebieten größer, dass hier Radonkonzentrationen über dem gesetzlich festgelegten Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft auftreten. Diese Gebiete werden als Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Hier gelten zusätzliche Pflichten und somit ein zusätzlicher Schutz für die Bevölkerung. Die Radonkonzentration kann aber auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten erhöht sein, auch wenn die Wahrscheinlichkeit außerhalb dieser Gebiete geringer ist. Allgemein gilt: Gewissheit schafft nur eine Messung. Wird der Referenzwert überschritten, können oftmals einfache Maßnahmen, wie regelmäßiges Lüften, Abhilfe schaffen. - Exposimeter von einer anerkannten Stelle einsetzen: